Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber könnte vor Ermittlungen geschützt sein.
Prelicz-Huber
Katharaina Prelicz-Huber (Grüne/ZH), Nationalrätin und Gewerkschafterin. - keystone

Die Berner Staatsanwaltschaft will die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen. Angezeigt worden ist die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die neunköpfige Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie anschliessend, die Immunität von Prelicz-Huber nicht aufzuheben.

Die Mehrheit wies gemäss Mitteilung darauf hin, dass sich Prelicz-Huber in ihrer Tätigkeit als Nationalrätin mehrmals kritisch gegenüber den IV-Gutachten der Pmeda geäussert habe und dafür die parlamentarischen Instrumente genutzt habe, um auf Missstände hinzuweisen und dem Bundesrat kritische Fragen zu den Gutachten zu stellen. Das gehöre zu ihren Rechten als Parlamentarierin.

Kommissionsentscheid spaltet Meinungen

Diese würden laut der Mehrheit der IK-N massiv eingeschränkt, wenn Ratsmitglieder beim Stellen von unangenehmen Fragen, beim Überbringen von Hinweisen auf Missstände beziehungsweise dem Anregen von Qualitätsüberprüfungen ein Strafverfahren zu befürchten hätten. Im Rahmen der Interessenabwägung seien die institutionellen Interessen gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung höher zu gewichten.

Eine starke Minderheit ist dagegen der Ansicht, dass es unklar sei, welchen Einfluss Prelicz-Huber auf die durch eine Fachkommission vorgenommene Qualitätsprüfung der Gutachten der Pmeda genommen habe. Es sei deshalb angezeigt, die Immunität aufzuheben und durch eine Strafuntersuchung abzuklären, ob Prelicz-Huber in unangemessener Art und Weise Druck auf die zuständigen Stellen ausgeübt habe.

Kritik an Praxis des IV-Gutachters

Die medizinischen Gutachten von Pmeda werden seit Längerem kritisiert. Im Oktober 2023 teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die Invalidenversicherung (IV) keine bi- und polydisziplinären Gutachten mehr an die Zürcher Firma vergeben werde. Eine Fachkommission hatte zuvor in deren ärztlichen Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt.

Bereits angeordnete Untersuchungen und die restlichen laufenden Gutachten von Pmeda müssen seither laut Bundesgericht strengen Anforderungen an ihre Beweiskraft unterliegen. Relativ geringe Zweifel rechtfertigen eine erneute Begutachtung.

Prelicz-Huber hatte die Praxis des Gutachters mehrfach kritisiert, da dessen Ergebnisse oft einseitig zugunsten der Versicherung ausgefallen seien – tatsächlich arbeitsunfähige Menschen hätten arbeiten müssen. Der Anspruch auf Leistungen der IV wird meistens mittels medizinischer Gutachten abgeklärt.

Abschlussentscheid steht noch aus

Prelicz-Huber betonte laut der Mitteilung während der Anhörung durch die IK-N, dass sie die Vorwürfe auf üble Nachrede sowie auf unlauteren Wettbewerb bestreite. Sie erachte es als ihre Aufgabe als Nationalrätin, ihren politischen Handlungsspielraum zu nutzen, um dafür einzustehen, dass öffentliche Aufträge und somit staatliche Gelder nur an Firmen vergeben werden, welche die Qualitätskriterien erfüllen.

Sie machte gemäss den Angaben geltend, dass sie lediglich angeregt habe, dass bei der Pmeda genau hingeschaut werde, sie aber keinerlei Einfluss auf das anschliessend durchgeführte Verfahren und dessen Ergebnis genommen habe.

Ob Prelicz-Huber definitiv durch Immunität geschützt bleibt, entscheidet die Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Folgt sie dem Entscheid der IK-N, ist der Entscheid definitiv. Kommt sie zu einem anderen Schluss, geht der Fall zurück an die IK-N.

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